|
KTM 390 Duke
|
Tarife
|
1 Tag |
65,00 EUR |
|
300 km |
0,25 € |
1 Wochenende |
185,00 EUR |
|
300 km |
0,25 € |
Zu Ihrer Information hier ein Auszug aus unseren allgemeinen Vermiet- bedingungen. Die ausführliche Textversion wird Ihnen mit dem Fahrzeug- mietvertrag ausgehändigt. 1. Miete und Kaution Die Miete schließt die Kfz-Steuern, Haftpflichtversicherung und Wartungs- dienste ein, jedoch nicht den Kraftstoff. Für die Berechnung evtl. angefalle- ner Mehrkilometer ist ausschließlich der Tachometerstand maßgeblich. Bei der Anmietung ist eine Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Miete oder eine Kaution durch Hinterlegung einer Kreditkartennummer zu leisten. 2. Pflichten des Mieters Der Mieter hat das Motorrad, den Roller oder das Quad sorgsam zu behan- deln, insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Während der Nacht darf das Motorrad nicht auf der Straße abgestellt werden. Das Motor- rad darf nur in der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden. Dem Mieter ist die Teilnahme an Motorsport-Veranstaltungen oder das Befahren nicht öffentlicher Straßen untersagt. Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmun- gen, insbesondere die Straßenverkehrsgesetze zu beachten. 3. Pflichten des Vermieters Der Vermieter übergibt das Motorrad in einwandfreiem, gereinigtem, be- triebssicherem und verkehrssicherem Zustand, außerdem erhält der Mieter die Kfz-Papiere und das Werkzeug. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese im Mietvertrag vorher dokumentiert wurden. 4. Haftung des Mieters für Schäden Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem gemie- teten Fahrzeug entstehen oder durch seinen Betrieb verursacht werden, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft. Bei unverhältnismä- ßigem Reifenabrieb aufgrund unsachgemäßer Nutzung ist der Mieter scha- denersatzpflichtig. 5. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden Bei jedem Schadeneintritt, auch bei Schäden oder Unfällen ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet, den Händler und die Polizei unverzüglich zu verständigen. 6. Versicherungsschutz Das Fahrzeug hat einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz mit unbegrenzter Deckung. Eine Teil bzw. Vollkaskoversicherung mit Selbstbe- teiligung besteht nur, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. 7. Fahrzeugrückgabe Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt persönlich an den Vermieter zurückzugeben. Vor der Rückgabe ist das Fahrzeug voll zu tanken. Bei grober Verschmutzung hat der Mieter die Fahrzeug-Reinigungskosten zu tragen.
|
...oder gleich anrufen: 05251 - 55051
|
|
|
|
|
|
|